Die Vergütung des Vorstands der Schweizer Electronic umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzter unterteilt sich in eine Komponente, die sich an die Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige laufende Geschäftsjahr orientiert sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Die geänderten aktienrechtlichen Regelungen über Vorstandsvergütungen entsprechend dem Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG) ab 31. Juli 2009 finden bei den Vorstandsverträgen Anwendung. Bei „Altverträgen“ von vor 31. Juli 2009 wurden entsprechende Modifikationen vorgenommen.
Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht, orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer und qualitativer Ziele. Bei den quantitativen Zielen, denen das größte Gewicht zukommt, handelt es sich um Economic Value Added® (EVA®) und die Verbesserung Economic Value Added® gegenüber Vorjahr (∆EVA®). Darüber hinaus werden individuelle strategische Zielstellungen berücksichtigt, die mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart werden. Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben begrenzt (Cap).
Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein so genanntes Long Term Incentive Program („LTIP“). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines „Share Matching“ Plan mit vierjähriger Veräußerungssperre.
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