Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) ist ein
Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt
zugelassen sind, verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum
ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält
oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangen zwölf
Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Die Schweizer Electronic AG führt in der folgenden Liste die Dokumente
auf, die sämtliche der in § 10 Absatz 1 WpPG genannten veröffentlichten
oder dem Publikum zur Verfügung gestellten Informationen in einem so
genannten jährlichen Dokument zusammenfassen.
Schramberg, 20. November 2011 - Die Schweizer Electronic AG (ISIN: DE005156236) hat heute beschlossen, in ihrem Geschäftsbereich Energy eine Produktionsstätte für Solarzellen und -module mit bis zu vier 100 MW-Produktionslinien in Nantong, China, zu errichten und zu betreiben. Das Investitionsvolumen für die Errichtung der ersten Produktionslinie beträgt 50 bis 60 Mio. US-Dollar.
Der Zielmarkt für die hocheffizienten Solarmodule, die auf monokristallinen Zellen basieren, ist vorwiegend der Raum Asien-Pazifik, insbesondere jedoch China.
Als Grundlage für die Investitionsentscheidung hat das Tochterunternehmen der Schweizer Electronic AG, die Schweizer Energy Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur, entsprechende Vereinbarungen mit dem zuständigen Entwicklungsunternehmen der Stadt Nantong, China abgeschlossen.
Strategischer Technologiepartner der Schweizer Electronic AG beim Aufbau der ersten Produktionslinie ist die Schmid Group, Freudenstadt. Diese ist langjähriger Technologiepartner der Schweizer Electronic AG und Weltmarktführer von Turnkey-Produktionslinien im Bereich Photovoltaik.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Marc Bunz, CFO
Schweizer Electronic AG
Einsteinstraße 10
78713 Schramberg / Germany
Telefon: +49 7422 512 - 213
E-Mail: marc.bunz@schweizer.ag
Sie können hier den Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2011 als pdf-Dateien herunterladen.
Die Schweizer Electronic AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG am 08.Oktober 2010 mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der Schweizer Electronic AG, Schramberg, Deutschland, ISIN: DE0005156236, WKN 515623, am 07. Oktober 2010 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,48 % (das entspricht 17.193 Stimmrechten) beträgt.
Unserer Gesellschaft ist folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG zugegangen:
'Mitteilungspflichtiger: Meiko Electronics Co., Ltd., Ayase, Japan Emittent: Schweizer Electronic Aktiengesellschaft, Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg
ISIN der Aktien, auf die sich die Finanzinstrumente beziehen: DE0005156236
Hiermit teilen wir im Namen der Meiko Electronics Co., Ltd. gemäß § 25 Abs.1 WpHG mit, dass die Meiko Electronics Co., Ltd. am 7.10.2010 die Schwelle von 5% an Finanzinstrumenten, die das Recht verleihen, Stimmrechte an der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft zu erwerben, unterschritten hat und keine Finanzinstrumente unmittelbar oder mittelbar hält. Zu diesem Tag beträgt die Anzahl der Stimmrechte, welche die Meiko Electronics Co., Ltd. aufgrund von Finanzinstrumenten unmittelbar oder mittelbar erwerben kann, 0 Stimmrechte (dies entspricht 0% der Stimmrechte der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft).
Die Unterschreitung der Schwelle von 5% hinsichtlich der gehaltenen Finanzinstrumente erfolgte durch Ausübung von 180.000 Finanzinstrumenten (5,00% der Stimmrechte der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft). Der in dieser Stimmrechtsmitteilung gemeldeten Reduzierung der Finanzinstrumente entspricht der am 7.10.2010 vollzogene dingliche Erwerb durch die Meiko Electronics
Co., Ltd. von 180.000 Stimmrechten (5,00% der Stimmrechte) der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft. Diese dinglich erworbenen Stimmrechte wurden der Meiko Electronics Co., Ltd. bereits seit dem 21.09.2010 gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpHG zugerechnet. Am 7.10.2010 hält die Meiko Electronics Co., Ltd. damit unmittelbar 180.000 Stimmrechte (5,00% der Stimmrechte) der Schweizer Electronic Aktiengesellschaft.
Datum: 8.10.2010'
Meiko Electronics Co., Ltd., Ayase, Japan, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 21. September 2010 die Schwellen von 3 % überschritten und 5 % erreicht hat und zu diesem Tag 5,00 % (180.000 Stimmrechte) beträgt. Diese 5,00 % sind ihr nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Schweizer Electronic AG (Eigene Aktien).
Schweizer Electronic AG
Einsteinstrasse 10
78713 Schramberg
Telefon: +49 7422 512-0
Telefax: +49 7422 512-399
E-Mail: info@schweizer.ag