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Voting rights noti­fications

24.05.2017 | DGAP Voting Rights Announcement

German language only) DGAP Stimmrechtsmitteilung: Schweizer Electronic AG

Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(German language only) DGAP Stimmrechtsmitteilung: Schweizer Electronic AG
Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

24.05.2017 / 15:19
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung der WUS Printed Circuit Co., Ltd. und der WUS Group Holding Co., Ltd. als Inhaberinnen einer wesentlichen Beteiligung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG


Mit Telefax vom 24. Mai 2017 hat uns die WUS Printed Circuit Co., Ltd. und die WUS Group Holding Co., Ltd. als Inhaberinnen einer wesentlichen Beteiligung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Konzernmitteilung der WUS Printed Circuit Co., Ltd. von heute, in der gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 24 Abs. 1, 25a Abs. 1 WpHG mitgeteilt wurde, dass sich der Stimmrechtsanteil der WUS Printed Circuit Co., Ltd. und der WUS Group Holding Co., Ltd. auf 10,16% erhöht hat.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir, die WUS Printed Circuit Co., Ltd. und die WUS Group Holding Co., Ltd., Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1, 3 WpHG mit:

1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Wir streben eine der Bedeutung unserer Beteiligung an der Schweizer Electronic AG entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Schweizer Electronic AG nicht angestrebt.

4. Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Schweizer Electronic AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass es sich um Eigenmittel handelt.'